Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Nikolaus - Service - in - München ( NSiM )
1. Geltungsbereich
1. 1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma "Nikolaus Service in München" (nachstehend NSiM genannt) ,mit seinem
Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt).
1. 2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen werden,
werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch muss innerhalb von 14
Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen beim NSiM eingehen.
2. Vertragsgegenstand
2. 1 Der NSiM vermittelt Darsteller (Nikolaus, Krampus, Weihnachtsmann, Engel, Elf) an diverse
Kunden.
Die Auftritte können sowohl im privaten Haushalt als auch auf öffentlichen Veranstaltungen
statt finden.
3. Zustandekommen des Vertrags
3. 1 Ein Vertrag mit dem NSiM kann durch Zusendung des Buchungsformulares, einer Mail oder per
Telefon zu Stande kommen.
3. 2 Mit der Aufnahme der persönlichen Daten des Auftraggebers gilt die Buchung als bestätigt.
Einer weiteren (schriftlichen) Bestätigung bedarf es in der Regel nicht und wird nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt.
3. 3 Der NSiM übernimmt für den Auftraggeber die vereinbarten Tätigkeiten / Aufgaben
4. Vertragsdauer
4. 1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Auftrittsdauer beim Kunden. Mit der
Beendigung des Auftritts erlischt auch der zwischen den beiden Parteien geschlossene
Vertrag.
5. Leistungsumfang
5. 1 Der NSiM stellt alle relevanten Kostüme und deren Zubehör, die zur Durchführung der
Auftritte nötig sind zur Verfügung.
5. 2 Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die normalen Tätigkeiten des NSiM
5. 3 Vergebene Termine haben eine Karrenzzeit von maximal +/- 1,5 Stunden.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6. 1 Die Preise richten sich nach dem Umfang der Aufgaben und dem jeweiligen Einsatzgebiet und
werden jedem potentiellen Auftraggeber vor Buchung mitgeteilt.
6. 2 Die Vergütung, hat je nach Vereinbarung vor bzw. unmittelbar nach dem Auftritt in voller
Höhe zu erfolgen.
6. 3 Teilzahlungen sind nur in Ausnahmefällen bei vorheriger Vereinbarung möglich.
6. 4 Bei Firmenkunden muss die Vergütung im Vorfeld, nach erfolgter Buchungsbestätigung
erfolgen.
6. 5 Die angegebene Kinderanzahl ist verbindlich. Sollte der Auftraggeber weniger Kinder /
Erwachsene als bei der Buchung angegeben, haben geht dies zu Lasten des Auftraggebers, da
für die genannte Kinderanzahl die Auftrittsdauer berechnet wurde.
Sind hingegen mehr Kinder / Erwachsene die bedacht werden sollen anwesend, wird pro Kind
/ Erwachsener ein Zuschlag von 15.- Euro berechnet.
7. Haftung
7. 1 Der NSiM haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
7. 2 Bei der Beauftragung von Dritten haftet der NSiM nicht, da er in diesem Fall nur als
Vermittler tätig ist.
7. 3 Für Termine, die wegen Umwelteinflüssen bzw. höheren, nicht vorhersehbaren Ereignissen,
nicht oder nicht termingerecht eingehalten werden können, ist der NSiM nicht haftbar.
7. 4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass in den Zugangs - und Arbeitsbereichen des
Darstellers keinerlei gefährlichen Gegenstände oder offenes Feuer / Licht angebracht ist. Zu
gefährlichen Gegenständen zählen auch Haustiere, egal welcher Rasse oder Größe. Für
Schäden die aus Vernachlässigung dieser Sorge, an den Kostümen oder Darstellern
resultieren, ist der Auftraggeber haftbar.
Dies beinhaltet insbesondere auch daraus resultierende Verdienstausfälle
8. Stornoklausel
8. 1 Die mit dem NSiM geschlossenen Verträge, ob schriftlich oder mündlich, sind verbindlich.
Eine Stornierung des Vertrages ist jederzeit möglich.
8. 2 Im Falle einer Stornierung werden für die geleisteten Vorarbeiten und Aufwendungen sowie
des Verdienstausfalles Stornokosten fällig. Die Stornokosten richten sich nach der Dauer zum
geplanten Termin.
45 - 30 Tage vor dem geplanten Termin = 40% Stornokosten
29 - 14 Tage vor dem geplanten Termin = 75 % Stornokosten
13 - 0 Tage vor dem geplanten Termin = 100 % Stornokosten
8. 3 Die Stornokosten entfallen, wenn der Auftraggeber dem NSiM für den geplanten Termin einen
Ersatzkunden anbietet, welcher diesen Termin tatsächlich übernimmt (hierbei muss der
Kunde im eingeplanten Stadtteil wohnen und die Anzahl der Kinder darf die eingeplanten
Kinder nicht überschreiten) oder wenn er uns nachweisen kann, dass wir den Termin
anderweitig vergeben konnten.
8. 4 Die Stornokosten werden per Mail mit Sendebestätigung an den Auftraggeber versendet.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht innerhalb von 14 Tagen, tritt der NSiM die Forderung
ohne weitere Ankündigung an ein Inkassobüro ab. Die nicht unwesentlichen Mehrkosten trägt
der Auftraggeber.
8. 5 Sollte im Falle einer Stornierung der Auftrittsbetrag bereits beglichen worden sein, erhält der
Auftraggeber eine Gutschrift über den gezahlten Betrag. Die Gutschrift ist 3 Jahre lang einlösbar.
9. Urheberrechte an Leistungen des Auftragnehmers
9. 1 Alle Foto - und Filmaufnahmen die unsere Darsteller wiedergeben, dürfen ohne die
schriftliche Zustimmung des NSiM weder zu öffentlichen noch zu privaten Zwecken verkauft,
verliehen oder anderweitig weitergeben werden.
9. 2 Fotos von Darstellern des NSiM können bei vorheriger Freigabe des NSiM für Film und Presse
kostenpflichtig freigegeben werden.
9. 3 Presseberichte, Artikel in Jugendzeitschriften etc. müssen im Vorfeld durch den NSiM
kontrolliert und schriftlich freigegeben werden.
9. 4 Alle Texte und Textvorlagen sind geistiges Eigentum des NSiM und dürfen nur mit vorheriger
Zustimmung, egal in welcher Art, verbreitet oder verändert werden.
9. 5 Bilder und Texte aus unseren Onlineauftritten dürfen ohne Genehmigung nicht kopiert oder
vervielfältigt werden. Jede Zuwiderhandlung wird ohne Ausnahme strafrechtlich verfolgt und
zieht Schadenersatzforderungen nach sich.
10. Gerichtsstand
10. 1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht
10. 2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
10. 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist
ausschließlich der Sitz des NSiM
10. Salvatorische Klausel
11. 1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn
innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessender Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Zusatzklausel Corona
1 Sollte es aus aktuellen Bestimmungen der Regierung nicht möglich sein, dass der geplante
Auftritt stattfindet, kann der NSiM nicht für dadurch entstandene Schäden / Kosten, egal
welcher Art haftbar gemacht werden.
2 Im Falle von Krankheit oder anderer unabdingbarer Unpässlichkeit eines oder mehrer Darsteller
hat der Kunde keinerlei Regressansprüche wegen des Ausfalls.
3 Sollte ein Auftritt vom NSiM abgesagt werden müssen welchen der Kunde bereits bezahlt hat,
wird der Betrag auf die Buchung im Folgejahr angerechnet. Das selbe gilt, wenn der Kunde
seinen Termin storniert.
4 Sollte ein Kunde in seiner Familie einen bestätigten Coronafall haben oder eines der Familienmit-
glieder in Quarantäne kommen, verzichtet der NSiM auf die Stornierungskosten lt. seiner AGB.
Dies gilt aber nur für Mitglieder ( Vater, Mutter, Kinder ) aus dem Haushalt, die die Buchung
vorgenommen hat und bei welcher der Auftritt stattfindet. Zusätzlich eingeladene Freunde, Bekannte
oder Verwandte werden nicht berücksichtigt. Die Erkrankung bzw. die Quarantänepflicht muss dem
NSiM durch ein Attest eines Arztes oder einer anderen behördlichen Einrichtung nachgewiesen werden.