Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Nikolaus - Service - in - München ( NSiM )

 

1. Geltungsbereich

 

1. 1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der

          Dienstleistungsfirma "Nikolaus Service in München" (nachstehend NSiM genannt) ,mit seinem

          Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt).

 1. 2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen werden,

          werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der

          Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch muss innerhalb von 14

          Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen beim NSiM eingehen.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2. 1   Der NSiM vermittelt Darsteller (Nikolaus, Krampus, Weihnachtsmann, Engel, Elf) an diverse

         Kunden.

         Die Auftritte können sowohl im privaten Haushalt als auch auf öffentlichen Veranstaltungen

         statt finden.

 

3. Zustandekommen des Vertrags

 

3. 1   Ein Vertrag mit dem NSiM kann durch Zusendung des Buchungsformulares, einer Mail oder per

         Telefon zu Stande kommen.

3. 2   Mit der Aufnahme der persönlichen Daten des Auftraggebers gilt die Buchung als bestätigt.

         Einer weiteren (schriftlichen) Bestätigung bedarf es in der Regel nicht und wird nur auf

         ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt.

3. 3   Der NSiM übernimmt für den Auftraggeber die vereinbarten Tätigkeiten / Aufgaben

 

 

 

4. Vertragsdauer

 

4. 1   Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Auftrittsdauer beim Kunden. Mit der  

         Beendigung des Auftritts erlischt auch der zwischen den beiden Parteien geschlossene

         Vertrag.

 

5. Leistungsumfang

 

5. 1   Der NSiM stellt alle relevanten Kostüme und deren Zubehör, die zur Durchführung der

         Auftritte nötig sind zur Verfügung.

5. 2   Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die normalen Tätigkeiten des NSiM

5. 3   Vergebene Termine haben eine Karrenzzeit von maximal +/- 1,5 Stunden.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

 

6. 1   Die Preise richten sich nach dem Umfang der Aufgaben und dem jeweiligen Einsatzgebiet und

         werden jedem potentiellen Auftraggeber vor Buchung mitgeteilt.

6. 2   Die Vergütung, hat je nach Vereinbarung vor bzw. unmittelbar nach dem Auftritt in voller

         Höhe zu erfolgen.

6. 3   Teilzahlungen sind nur in Ausnahmefällen bei vorheriger Vereinbarung möglich.

6. 4   Bei Firmenkunden muss die Vergütung im Vorfeld, nach erfolgter Buchungsbestätigung

         erfolgen.

6. 5   Die angegebene Kinderanzahl ist verbindlich. Sollte der Auftraggeber weniger Kinder /

         Erwachsene als bei der Buchung angegeben, haben geht dies zu Lasten des Auftraggebers, da

         für die genannte Kinderanzahl die Auftrittsdauer berechnet wurde.

         Sind hingegen mehr Kinder / Erwachsene die bedacht werden sollen anwesend, wird pro Kind

         / Erwachsener ein Zuschlag von 15.- Euro berechnet.

 

7. Haftung

 

7. 1   Der NSiM haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen

          Bestimmungen.

7. 2   Bei der Beauftragung von Dritten haftet der NSiM nicht, da er in diesem Fall nur als

         Vermittler tätig ist.

7. 3   Für Termine, die wegen Umwelteinflüssen bzw. höheren, nicht vorhersehbaren Ereignissen,

         nicht oder nicht termingerecht eingehalten werden können, ist der NSiM nicht haftbar.

7. 4   Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass in den Zugangs - und Arbeitsbereichen des

         Darstellers keinerlei gefährlichen Gegenstände oder offenes Feuer / Licht angebracht ist. Zu

         gefährlichen Gegenständen zählen auch Haustiere, egal welcher Rasse oder Größe. Für

         Schäden die aus Vernachlässigung dieser Sorge, an den Kostümen oder Darstellern

         resultieren, ist der Auftraggeber haftbar.

         Dies beinhaltet insbesondere auch daraus resultierende Verdienstausfälle

 

8. Stornoklausel

 

8. 1   Die mit dem NSiM geschlossenen Verträge, ob schriftlich oder mündlich, sind verbindlich.

         Eine Stornierung des Vertrages ist jederzeit möglich.

8. 2   Im Falle einer Stornierung werden für die geleisteten Vorarbeiten und Aufwendungen sowie

         des Verdienstausfalles Stornokosten fällig. Die Stornokosten richten sich nach der Dauer zum

         geplanten Termin.

45 - 30 Tage vor dem geplanten Termin = 40% Stornokosten

29 - 14 Tage vor dem geplanten Termin = 75 % Stornokosten

13 - 0 Tage vor dem geplanten Termin = 100 % Stornokosten

8. 3   Die Stornokosten entfallen, wenn der Auftraggeber dem NSiM für den geplanten Termin einen

         Ersatzkunden anbietet, welcher diesen Termin tatsächlich übernimmt (hierbei muss der

         Kunde im eingeplanten Stadtteil wohnen und die Anzahl der Kinder darf die eingeplanten

         Kinder nicht überschreiten) oder wenn er uns nachweisen kann, dass wir den Termin

         anderweitig vergeben konnten.

8. 4   Die Stornokosten werden per Mail mit Sendebestätigung an den Auftraggeber versendet.

         Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht innerhalb von 14 Tagen, tritt der NSiM die Forderung

         ohne weitere Ankündigung an ein Inkassobüro ab. Die nicht unwesentlichen Mehrkosten trägt

         der Auftraggeber.

 8. 5  Sollte im Falle einer Stornierung der Auftrittsbetrag bereits beglichen worden sein, erhält der

         Auftraggeber eine Gutschrift über den gezahlten Betrag. Die Gutschrift ist 3 Jahre lang einlösbar.

 

9. Urheberrechte an Leistungen des Auftragnehmers

 

9. 1   Alle Foto - und  Filmaufnahmen die unsere Darsteller wiedergeben, dürfen ohne die

         schriftliche Zustimmung des NSiM weder zu öffentlichen noch zu privaten Zwecken verkauft,

         verliehen oder anderweitig weitergeben werden.

9. 2   Fotos von Darstellern des NSiM können bei vorheriger Freigabe des NSiM für Film und Presse

         kostenpflichtig freigegeben werden.

9. 3   Presseberichte, Artikel in Jugendzeitschriften etc. müssen im Vorfeld durch den NSiM

         kontrolliert und schriftlich freigegeben werden.

9. 4   Alle Texte und Textvorlagen sind geistiges Eigentum des NSiM und dürfen nur mit vorheriger

         Zustimmung, egal in welcher Art,  verbreitet oder verändert werden.

9. 5  Bilder und Texte aus unseren Onlineauftritten dürfen ohne Genehmigung nicht kopiert oder

        vervielfältigt werden. Jede Zuwiderhandlung wird ohne Ausnahme strafrechtlich verfolgt und

        zieht Schadenersatzforderungen nach sich.

 

10. Gerichtsstand

 

10. 1   Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht

10. 2   Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

10. 3   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist

           ausschließlich der Sitz des NSiM

 

10. Salvatorische Klausel

 

 11. 1  Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die

          Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn

          innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils 

          unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den

          wirtschaftlichen Interessender Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen 

          vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

Zusatzklausel Corona

 

1  Sollte es aus aktuellen Bestimmungen der Regierung nicht möglich sein, dass der geplante

    Auftritt stattfindet, kann der NSiM nicht für dadurch entstandene Schäden / Kosten, egal

    welcher Art haftbar gemacht werden.

2   Im Falle von Krankheit oder anderer unabdingbarer Unpässlichkeit eines oder mehrer Darsteller

     hat der Kunde keinerlei Regressansprüche wegen des Ausfalls.

3   Sollte ein Auftritt vom NSiM abgesagt werden müssen welchen der Kunde bereits bezahlt hat,

     wird der Betrag auf die Buchung im Folgejahr angerechnet. Das selbe gilt, wenn der Kunde

     seinen Termin storniert.

4   Sollte ein Kunde in seiner Familie einen bestätigten Coronafall haben oder eines der Familienmit-

     glieder in Quarantäne kommen, verzichtet der NSiM auf die Stornierungskosten lt. seiner AGB.

     Dies gilt aber nur für Mitglieder ( Vater, Mutter, Kinder ) aus dem Haushalt, die die Buchung

     vorgenommen hat und bei welcher der Auftritt stattfindet. Zusätzlich eingeladene Freunde, Bekannte

     oder Verwandte werden nicht berücksichtigt. Die Erkrankung bzw. die Quarantänepflicht muss dem

     NSiM durch ein Attest eines Arztes oder einer anderen behördlichen Einrichtung nachgewiesen werden.

    

 

 

 

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